Information

Meine Ordination ist eine Wahlarztordination.

Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Direktverrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist daher nicht möglich!

Die Behandlung ihres Kindes entspricht der Behandlung eines Privatpatienten und als betreuende Wahlärztin unterliege ich keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen die Kosten der Behandlung von Ihnen selbst getragen werden.

Abrechnung

Im Anschluss an Ihre Behandlung erhalten Sie eine Honorarrechnung mit einer Auflistung der Leistungen, die Sie bar, über Bankomat oder mittels Erlagschein bezahlen. Sie können die Honorarnote gemeinsam mit dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse refundiert leider nur einen Teil der Kassenleistungen, gewisse Leistungen nur einmal pro Quartal und manche Leistungen überhaupt nicht.

Versicherungsträger von Zusatzversicherungen ("Privatversicherung") bieten häufig günstige Zusatzpakete für ambulante Leistungen, z.B. Wahlarztbesuche an.